Mitglieder des Verbands
| Stadt / Gemeinde | Beteiligungs- quote | |
| Brackenheim BM Rolf Kieser |
48,6 % | |
| Cleebronn BM Thomas Vogl |
14,0 % | |
| Güglingen BM Klaus Dieterich |
24,8 % | |
| Nordheim BM Volker Schiek |
0,5 % | |
| Pfaffenhofen BM Dieter Böhringer |
6,6 % | |
| Zaberfeld BM Thilo Michler |
5,5 % | |
Der Landkreis Heilbronn ist im Jahre 1979 "planmäßig" ausgeschieden. Es sind weder Gemeinden hinzu gekommen noch ausgeschieden.
Finanzen
a) Umlagen für Investitionen und Kreditverpflichtungen (Vermögenshaushalt)
Umlagen für Investitionen oder wenn diese durch Kredite finanziert werden, für deren Tilgung und Verzinsung werden nach den Beteiligungsquoten auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Die Beteiligungsquoten lauten:
| Brackenheim |
48,6 % |
| Cleebronn |
14,0 % |
| Güglingen |
24,8 % |
| Nordheim |
0,5 % |
| Pfaffenhofen |
6,6 % |
| Zaberfeld |
5,5 % |
b) Umlagen der laufenden Kosten
Die laufenden Kosten (z.B. Steuern und Versicherungen, Pflege von Straßen und Anlagen im Industriegebiet, Kosten der Straßenbeleuchtung, Beseitigung von Schäden an den öffentlichen Einrichtungen, Aufwandsentschädigungen) werden ebenfalls nach dem Anteil der Beteiligungsquoten von den Verbandsmitgliedern bezahlt. Die Einnahmen aus Grund und Gewerbesteuern werden nicht zur Deckung der laufenden Kosten verwendet.
c) Verteilung der Steuereinnahmen
1. Die Gewerbesteuern
Die Gewerbesteuern werden von den Markungsgemeinden in deren Gebiet der Betrieb seinen Sitz hat (Güglingen und Cleebronn) festgesetzt, erhoben und an den Zweckverband abgeführt. Von dort erfolgt die Aufteilung an die Verbandsgemeinden entsprechend der Beteiligungsquote. Die Gewerbesteuerumlagen werden von der jeweiligen Markungsgemeinde bezahlt, sodass nur noch die Netto-Steuereinnahmen (Gewerbesteueraufkommen - Gewerbesteuerumlage) an die Verbandsgemeinden über den Zweckverband abgeführt werden.
2. Grundsteuer
Die Markungsgemeinden erhalten "vorweg" 10 % des Grundsteueraufkommens als
Ersatz für ihre eigenen Aufwendungen (z.B. Veranlagung und Abrechnung der
Steuern).
Das verbleibende Aufkommen wird über den Zweckverband entsprechend
der Beteiligungsquote an die Verbandsgemeinden verteilt.
3. Übersicht Steuerhebesätze: (Stand 04.01.2007)
| Gemeinde |
Gewerbesteuer |
Grundsteuer B |
| Cleebronn |
350 |
320 |
| Güglingen |
305 |
310 |
| Nordheim |
350 |
350 |
| Pfaffenhofen |
350 |
390 |
| Zaberfeld |
340 |
350 |
| Brackenheim |
350 |
390 |