Aufgaben und Rechtsform

Aufgaben

Als Verband haben wir die gemeinsame Aufgabe durch wirtschaftsfördernde Maßnahmen zur Strukturverbesserung unserer Mitgliedsstädte und unserer Gemeinden beizutragen.

Unsere Aufgaben sind insbesondere:

  • Vertretung der wirtschaftlichen und strukturellen Interessen des Gebiets nach aussen
  • Planung und Erschließung eines gemeinsamen Industriegebiets
  • Ansiedlung geeigneter Betriebe in diesem Gebiet
  • Ansprechpartner für Firmen im Verbandsgebiet
  • Gebietsmarketing

 

Weitere Aufgaben

Der komplette Aufgabenbereich der Wirtschaftsförderung umfasst neben dem Einsatz des Geschäftsführers und in Einzelfällen von freien Mitarbeitern eine individuelle Beratung, die im wesentlichen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH, dem Landratsamt Heilbronn - Kreisplanungsamt -, einer Agenda-Gruppe Wirtschaftsförderung Zabergäu, der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer Heilbronn und verschiedenen anderen Einrichtungen durchgeführt wird.

 

Rechtsform

Der Zweckverband Wirtschaftförderung Zabergäu ist, wie sein Name sagt, als "Zweckverband" im Sinne des baden-württembergischen Gesetzes für Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) gegründet worden.

Dem Zweckverband ist es möglich, als Planungsverband im Sinne des Baugesetzbuches Bebauungspläne und Umlegungen in eigener Zuständigkeit aufzustellen und umzusetzen. Zudem kann er öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge (z.B. für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) erheben. Er ist auch für die Behandlung eingehender Baugesuche zuständig.